Wer ist berechtigt für den Antrag auf Forschungszulage?

Die Forschungszulage wurde bewusst offen gehalten und soll allen Unternehmen die gleichen Chancen bieten. Aufgrund der maximalen Fördersumme von einer Million Euro ist sie jedoch besonders für kleine und mittelständische Unternehmen interessant. 

Jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen kann die Forschungszulage beantragen unabhängig von seiner Rechtsform.

Die Herausforderung bei der Forschungszulage ist der Antrag bei der Bescheinigungsstelle. Dort muss kurz und knapp dargestellt werden, warum es sich bei einem Projekt um Forschung und Entwicklung handelt. Zum Beispiel gilt es zu beschreiben, warum das Ergebnis bei Projektstart ungewiss war und was an diesem Projekt neuartig ist.

Was müssen Unternehmen dokumentieren?

Die Forschungszulage deckt 25% der Personalkosten für ein Forschungsprojekt ab. Bei einer Bemessungsgrundlage von maximal 4 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr ergibt dies einen höchstmöglichen Förderbetrag von einem Millionen Euro. 

Nachdem die Forschungszulage sich nach der erbrachten Arbeitsleistung bemisst, ist die Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeiten auch die wichtigste Information für das Finanzamt. Dafür gibt es Musterstundenzettel, aber der beste Weg ist es, die Arbeitszeiten der beteiligten ForscherInnen und MitarbeiterInnen digital zu erfassen und zu dokumentieren. Dabei reicht es nicht, die reguläre Wochenarbeitszeit eines Mitarbeiters anzugeben, weil nicht jede Arbeitsstunde auch notwendigerweise Projektarbeitszeit ist. Es gibt immer auch MitarbeiterInnen, die nur einen Teil ihrer Arbeitszeit für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt aufwenden. 

Neben den Arbeitszeiten ist es zudem wichtig, Projektschritte und Fortschritte nachvollziehbar zu dokumentieren. Bei einer Prüfung muss das Finanzamt auch ersehen können, wie und mit welchen Methoden man zu Ergebnissen gelangt ist. Die Dokumentation dieser Informationen ist sehr wichtig, weil sie bis zu sechs Jahre rückwirkend angefordert werden kann.

Die Forschungszulage bietet enorme Chancen für Unternehmen, um Investitionen in Forschung und Entwicklung strategisch abzusichern. Es lohnt sich immer, das Potenzial im eigenen Unternehmen zu prüfen und dann über einen Antrag zu entscheiden. Wenn man auch die Risiken kennt und sich mit einer transparenten und nachvollziehbaren Dokumentation auf eine mögliche Prüfung vorbereitet, steht einem erfolgreichen Antrag nichts im Wege.

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